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Aktuelle News  -   Stand 06.04.2020   - 15:30 Uhr

Bundesregierung beschliesst Schnellkreditprogramm
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Die Auszahlung bisheriger Hilfen aus dem 50-Milliarden-Programm des Bundes sind an die Prüfentscheidungen der Banken gebunden. Vor diesem Hintergrund benötigt das Antragsverfahren seine Zeit.

Nicht immer ist diese Zeit vorhanden.  Das nun beschlossene Schnellkreditprogramm sehe vor, dass die Banken Kredite vergeben können ohne Prüfung der weiteren Entwicklung des jeweiligen Unternehmens. 


Bisher ist folgendes über das Programm bekannt:  

- Kredite für Mittelständler sollen bis zu 100 Prozent durch den Bund abgesichert werden. Bisher sind es nur 90 Prozent.

- Die Kredithöhe soll bei drei Monatsumsätzen des Jahres 2019 liegen

- Maximal sollen Unternehmen mit mindestens elf und höchstens 49 Mitarbeitern einen Kredit von bis zu 500.000 Euro erhalten

- Mittelständler mit mindestens 50 und höchsten 249 Beschäftigten sollen Kredite bis maximal 800.000 Euro erhalten

- Die Laufzeit der Kredite soll bei zehn Jahren liegen, zwei Jahre davon sollen tilgungsfrei laufen

- Die Firmen sollen bis zu 3 Prozent Zinsen auf die Kredite zahlen

Folgende Voraussetzungen müssen die Mittelständler erfüllen:  

- Die Unternehmen dürfen zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und müssen "geordnete wirtschaftliche Verhältnisse" aufweisen

- Die Firma muss zuvor im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre Gewinn gemacht haben. Die Hausbank soll dies sowie den Umsatz und die Anzahl der Beschäftigten vor der Darlehensauszahlung prüfen.

- Die Firma muss außerdem mindestens seit Anfang 2019 am Markt aktiv gewesen sein.

Wenn alle Voraussetzungen zutreffen, sollen die Mittelständler die Kredite ohne Sicherheiten und Risikoprüfung ausbezahlt bekommen.


Sobald weitere Informationen zur Verfügung stehen werden diese hier entsprechend ergänzt.

Zur Pressemitteilung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Finanzministerium