Mobirise

Soforthilfe Sport  - Nothilfe über zehn Millionen Euro 

Die "Soforthilfe Sport" können alle notleidenden Sportvereine im Zeitraum vom 15. April 2020 bis zum 15. Mai 2020 über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen online beantragen – schriftliche Anträge sind nicht möglich.

Jeder Sportverein in NRW, der Mitglied in einer Mitgliedsorganisation des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen ist (Kreis- bzw. Stadtsportbund oder Fachverband) ist antragsberechtigt. Der Verein muss eine 7-stellige LSB-Vereinskennziffer (VKZ) haben und als gemeinnützig anerkannt sein. Nicht antragsberechtigt sind Kapitalgesellschaften, an denen antragsstellende Vereine beteiligt sind. Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung des Vereins in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt für die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entstehende Unterdeckung eine Hilfe in Höhe von 60 % des nachgewiesenen Förderbedarfs, höchstens jedoch 50.000 €. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. 

Das Antragsverfahren wird ausschließlich digital über das Förderportal des LSB NRW abgewickelt.


Zum Förderportal und Online-Antrag