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Grundsicherung mit eingeschränkter Bedürftigkeitsprüfung


Der nachstehende Link führt Sie zur Bundesagentur für Arbeit. Hier werden die wichtigsten Fragen und Antworten zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) dargestellt.

Im Rahmen der Corona-Krise gibt es vorübergehende Vereinfachungen des Zugangs zur Grundsicherung. Wer ab dem 01. März bis einschließlich zum 30. Juni 2020 einen Neuantrag auf Grundsicherung stellt, für den entfällt für die ersten 6 Monate die Vermögensprüfung, wenn erklärt wird, dass kein erhebliches Vermögen verfügbar ist.

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