Soforthilfeprogramm für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen
Informationen zum Zuschussprogramm
Das Soforthilfeprogramm für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige wird aus Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen bereitgestellt.
Das elektronische Antragsverfahrens ist freigeschaltet. Das Antragsformular für die NRW-Soforthilfe 2020 finden Sie online unter soforthilfe-corona.nrw.de.
Es gibt dringenden Bedarf für unbürokratische Soforthilfe zugunsten von Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbständigen und Angehörige der Freien Berufe. Diese leiden unter akuten Liquiditätsengpässen und sehen sich teilweise in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. In der Regel erhalten sie keine Kredite, weil sie weder über Sicherheiten noch weitere Einnahmen verfügen.