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Soforthilfe für freischaffende Künstlerinnen und Künstler

Mit einer Soforthilfe in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro unterstützt die Landesregierung freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten. Sie erhalten eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro.

Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden und muss später nicht zurückgezahlt werden.

Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie hier 

Info: Antragsfrist ist der 31. Mai 2020