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Tätigkeitsverbot und Verdienstausfall durch Quarantäne


Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einem Tätigkeitsverbot unterliegt und zum Beispiel durch häusliche Quarantäne einen Verdienstausfall erleidet, ohne krank zu sein, erhält grundsätzlich eine Entschädigung.

In NRW entschädigen die Landschaftsverbände Rheinland (LVR - Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf) und Westfalen-Lippe (LWL - Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster) auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes

Für weitergehende Informationen nutzen Sie bitte folgenden Link:

Informationen zur Entschädigung bei Tätigkeitsverbot (LVR)