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Kurzarbeitergeld

Die Zugangsvoraussetzungen werden erleichtert

- Kurzarbeitergeld kann beantragt werden, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten eines Unternehmens von einem Arbeitsausfall betroffen sind. Bislang lag diese Schwelle bei 30 %

- Es ist nicht mehr nötig, negative Arbeitszeitsalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes aufzubauen. Bislang müssen in Betrieben vorhandene Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, um Kurzarbeit zu vermeiden

- Auch Leiharbeitnehmer können nun Kurzarbeitergeld beziehen

- Die Bundesagentur für Arbeit erstattet alle Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber normalerweise für ihre Beschäftigten zahlen müssen


Die Bundesagentur für Arbeit hat eine spezielle Webseite eingerichtet und informiert über Voraussetzungen bei Kurzarbeit aufgrund der Pandemie. 

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Weitere Informationen stellt auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Verfügung.

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